Unsere Leistungen für Verbände und Vereine

Der Landesverband hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder umfassend und zeitnah zu beraten. Zeitgemäße Kommunikationsstrukturen unterstützen eine schnelle und nachhaltige Lösung aktueller Probleme von Geschäftsstelle zu Geschäftsstelle und ersparen lange Anfahrtswege.

Im Kleingartenwesen verwurzelte Profis stehen Vorstand und Geschäftsstelle zur Seite: Verbandsanwalt Michael Röcken (seit 2012) und Verbandssteuerberater Werner Backes (seit 2001). Besonders gut angenommen wird die Rechtsberatung für Mitglieder: Einmal im Monat besteht die Möglichkeit einer kostenlosen rechtlichen Erstberatung in der Geschäftsstelle.

Die vier Leistungssäulen

Förderprogramme

Die Landesregierung stellt zur Schaffung neuer und der Erneuerung bereits bestehender Dauerkleingartenanlagen Zuschüsse in Aussicht.

Zu den förderfähigen Projekten gehören z. B. der Umbau von mindestens 20 Jahre alten Kleingartenanlagen, deren Parzellenzuschnitt oder -größe nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, der Neubau sanitärer Gemeinschaftseinrichtungen und Behindertentoiletten sowie die Sanierung und Modernisierung öffentlich zugänglicher Bereiche in den Dauerkleingartenanlagen einschließlich einer naturschutzfachlich sinnvollen Bepflanzung, soweit die Anlage planungsrechtlich gesichert ist.

Die Landesregierung stellt auch zur Umsetzung von Modellprojekten, zur Weiterentwicklung des Kleingartenwesens als wichtigster Bestandteil des urbanen Gärtnerns, für naturnahe Gestaltung des Grünbereichs in den Städten, soziale Integration, neue Gartenformen und weitere Bereiche den Kleingärtnervereinen Zuschüsse in Aussicht.

Das Land NRW stellt Mittel sowohl für den Neu- und Umbau von Kleingärten als auch für Modellprojekte zur Verfügung, soweit diese in einem rechtswirksamen Bebauungsplan als Dauerkleingärten festgesetzt sind. Von der Idee zu einem Projekt bis zu einem positiven Förderbescheid sind einige Verfahrens-Schritte zu beachten, damit das Engagement zum Erfolg führt. Hierbei ist zunächst zu klären, ob das Projekt im Grundsatz förderfähig ist und den Kriterien des Erlasses von investiven Fördermitteln entspricht. Diese Vorprüfung kann von jedem Antragsteller aufgrund der bekannten Kriterien durchgeführt werden. Sofern nach erfolgter Prüfung dies bejaht werden kann, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. die für die Verwaltung der Fläche zuständige Stelle (Grünflächenamt, Liegenschaftsamt o. a.) von der Idee überzeugt werden.

Oftmals scheitern die Gespräche bzw. Überlegungen an der Tatsache, dass die Kleingartenanlage nicht planungsrechtlich abgesichert ist. Der Eigenanteil beträgt im Regelfall 20 % der Projektkosten, 80 % trägt das Land NRW. Es ist auch möglich, den Eigenanteil der Kommune in Form von Eigenleistungen der Gartenfreunde oder durch Spenden Dritter zu erbringen, so dass die Förderung mit einem geringen finanziellen Aufwand realisiert werden kann. Nicht vergessen darf man jedoch den Personalaufwand der Kommune für die Antragstellung, Betreuung und Abrechnung der Maßnahme, für die keine Erstattung vorgesehen ist.

Wird das geplante Projekt positiv gesehen, so kann spätestens zu diesem Zeitpunkt die schriftliche Antragstellung an die Bezirksregierung, in der Art und Umfang der Maßnahme beschrieben sowie eine konkrete Kostenschätzung beigefügt werden. Erfüllt der Antrag formal die Kriterien, wird dieser, ggf. mit weiteren Anträgen, wegen des finanziellen Rahmens von der Bezirksregierung an das Ministerium gemeldet. Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung der Bezirksregierungen mit dem Ministerium werden dann für die Mittelverteilung Prioritäten gesetzt. Die Mittelzuweisung erfolgt an die jeweiligen Bezirksregierungen, die dann einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des konkreten Antrags fertigt.

Die Förderrichtlinien bieten Möglichkeiten, bestehende Anlagen bei Bedarf umzubauen oder in Einzelbereichen umzugestalten.

So lassen sich z. B. die Eingangsbereiche durch Überarbeitung oder Erneuerung der Wege sowie naturschutzfachlich geeigneter Pflanzungen umgestalten, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen modernisieren und Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen herrichten.

Die Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e. V. sowie bei den jeweiligen Stadt- oder Kreisverbänden.